Tierarztkosten
Die Berechnung der Kosten erfolgt nach der gültigen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Maßgeblich ist hierbei die veröffentlichte Form im Bundesgesetzblatt. Die GOT ist im Internet einsehbar, z.B. hier: www.vetvita.de
Bitte beachten Sie, dass sich die Leistungsberechnung aus mehreren GOT-Punkten zusammensetzt. Die in der GOT aufgeführten Preise sind Nettopreise, die jeweils gültige Mehrwertsteuer kommt noch dazu.
Eine Behandlung auf Rechnung oder Ratenzahlungen sind nur bei Stammkunden möglich.
Gebühren im tierärztlichen Notdienst: Seit Anfang des Jahres 2020 gelten neue Regelungen für die Erhebung der Gebühren im tierärztlichen Notdienst. Dieser gilt von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des Folgetages sowie samstags und sonntags ganztägig, sofern nicht ausgewiesene Sprechzeiten in diesem Zeitraum liegen. Bei Inanspruchnahme des tierärztlichen Notdienstes wird bei Erstvorstellung eine Notdienstpauschale von 59,50 € (inkl. Mehrwertsteuer) fällig. Die Abrechnung der dabei erbrachten Leistungen erfolgt mindestens zum zweifachen Gebührensatz und muss sofort beglichen werden. Diese Erhöhung wurde notwendig, um den tierärztlichen Notdienst aufrecht erhalten zu können.
In der Kleintierpraxis bitten wir um Bezahlung per EC- Karte, Barzahlung ist auch möglich.